Im Rahmen der Betäubungsmittelverordnung werden bei gegebener Indikation geeignete Opioide ausgewählt, und Begleitmedikamente ausgewählt, die Nebenwirkungen wie Übelkeit, Juckreiz oder Verstopfung verhindern.
Sie erhalten diese Leistungen an meinem Praxissitz in Kronach, sowie in den Zweigpraxen in Bad Steben und Coburg.