Bei nicht mehr kurativ behandelbaren Krankheiten, z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung, brauchen die Patienten dennoch eine lindernde Therapie von belastenden Symptomen
wie Schmerzen, Luftnot, Schwäche, Übelkeit, Wundproblemen oder Angst bis hin zu Beratung und Begleitung im Rahmen einer passiven oder indirekten Sterbehilfe, die beide in
Deutschland erlaubt sind, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.